100 Jahre ICC-Schiedsgerichtshof

Justiz und Rechtsstaatlichkeit 

von Claudia Salomon, Präsidentin des ICC-Schiedsgerichtshofs

Vor 100 Jahren wurde der ICC-Schiedsgerichtshofs ins Leben gerufen. An der Verwirklichung der Gründungsidee der ICC, Frieden und Wohlstand durch grenzüberschreitenden Handel zu fördern, hat er seitdem beharrlich mitgewirkt – mit dem erklärten Ziel, Zugang zu Justiz und Rechtsstaatlichkeit für alle zu ermöglichen.

Am 19. Januar 1923 gründete eine wegbereitende Gruppe von Unternehmern, die sich „Kaufleute des Friedens“ (Merchants of Peace) nannten, den Internationalen Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer (ICC Court). Ihr Ziel war es, Frieden und Wohlstand durch grenzüberschreitenden Handel zu fördern – und sie wussten, dass es zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs auch ein Streitbeilegungsverfahren geben musste, das den Bedürfnissen der globalen Wirtschaft entsprach.

Seit 100 Jahren verfolgt der ICC Court nun unbeirrt sein oberstes Vorhaben, allen Menschen, immer und überall Zugang zu Justiz und Rechtsstaatlichkeit zu verschaffen. Der Zugang zur Justiz ist ein Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit. Wenn Parteien diesen haben, stehen ihnen Rechtsmittel zur Verfügung; sie verfügen über die notwendigen rechtlichen Instrumente und Mechanismen, um ihre Rechte zu schützen.

Die ICC hat der Schiedsgerichtsbarkeit und anderer alternativer Streitbeilegungsmechanismen Legitimität verschafft und wird dies auch weiterhin im Rahmen eines wahrhaft internationalen, unabhängigen und neutralen Systems zur Beilegung von Streitigkeiten vorantreiben. Die Internationale Handelskammer hat entscheidend dazu beigetragen, dass die Schiedsgerichtsbarkeit zur bevorzugten Methode für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Parteien aus verschiedenen Ländern und Zuständigkeiten wurde und dass die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen geschaffen wurde, einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (das sog. New Yorker Übereinkommen).

Der ICC Court ist die einzige wirklich internationale Schiedsinstitution, die nicht an eine bestimmte geographische Region gebunden oder von wechselnden politischen Einflüssen abhängig ist. 

Im Jahr 2021 behandelte die ICC Fälle mit:

  • Parteien aus 145 Ländern (mit deutschen Parteien unter den Top 10)
  • Schiedsrichter:innen aus 99 verschiedenen Ländern (mit deutschen Schiedsrichter:innen unter den Top 10)
  • Schiedsverfahren in mehr als 125 verschiedenen Städten (mit deutschen Städten unter den Top 10), und 
  • Schiedssprüchen, die in 13 Sprachen abgefasst worden sind.

Abgesehen von seinem einzigartigen internationalen Profil wird der ICC Court aber auch gern für die Beilegung von Streitigkeiten im Inland genutzt. Im Jahr 2021 waren mehr als 25 % aller ICC-Schiedsverfahren zwischen Parteien, die alle aus demselben Land stammten. Die Streitwerte reichten von weniger als 10.000 US-Dollar bis zu mehr als 27 Milliarden US-Dollar in einer Vielzahl von Branchen, wobei Bau- und Energiesachverhalte etwa 40 % des gesamten Fallvolumens ausmachten. Der ICC Court hat einem breiten Spektrum von Unternehmen (einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen und multinationaler Konzerne) sowie Staaten und staatlichen Unternehmen die Instrumente an die Hand gegeben, die sie zur Vermeidung und Beilegung ihrer Streitigkeiten benötigen.


Dabei gibt es fünf Schlüsselelemente der ICC-Schiedsgerichtsbarkeit hervorzuheben, die den Zugang zu Justiz und Rechtsstaatlichkeit ermöglichen:

1. Unabhängigkeit und Neutralität

Nach der ICC-Schiedsgerichtsordnung muss jede:r Schiedsrichter:in unabhängig und unparteiisch sein. Der ICC Court ist dafür bekannt, dass er diese Anforderungen auf höchstem Niveau einhält. Alle angehenden Schiedsrichter:innen müssen eine Annahme-, Verfügbarkeits-, Unparteilichkeits- und Unabhängigkeitserklärung ausfüllen und unterzeichnen, in der sie auch aufgefordert werden, alle Umstände offenzulegen, die ihre Unabhängigkeit in den Augen einer der Parteien in Frage stellen könnten oder Anlass zu begründeten Zweifeln an ihrer Unparteilichkeit geben könnten. Jeder Zweifel muss zugunsten der Offenlegung ausgeräumt werden. Weitere Einzelheiten darüber, was offengelegt werden muss, finden sich im ICC-Merkblatt für die Parteien und das Schiedsgericht (ICC-Note to Parties an Arbitral Tribunals)[1]. Ist eine Partei der Ansicht, dass es einem/einer Schiedsrichter:in an Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit mangelt, kann er oder sie gem. Art. 14 der ICC-Schiedsgerichtsordnung abgelehnt werden.

2. Vollstreckbarkeit 

Die Überprüfung von Schiedssprüchen im Zuge des sog. Scrutiny-Verfahrens ist ein besonderes Merkmal der ICC-Schiedsgerichtsbarkeit. Kein Schiedsspruch wird ohne die Genehmigung des ICC Courts erlassen. Bei der Prüfung des Schiedsspruchs vergewissert sich der Gerichtshof, dass die Begründung klar ist und dass alle Ansprüche und Einreden berücksichtigt worden sind. Bei der Prüfung von Schiedsspruchentwürfen berücksichtigt der Gerichtshof, soweit dies möglich ist, auch die Anforderungen des zwingenden Rechts am Ort des Schiedsverfahrens.

Der ICC Court prüft den Schiedsspruch, um sicherzustellen, dass er so vollstreckbar wie möglich ist, da dieser Aspekt einer der Hauptgründe ist, warum sich die Parteien für ein Schiedsverfahren entschieden haben. Nach dem „New Yorker Übereinkommen“ ist ein Schiedsspruch nahezu weltweit vollstreckbar und kann nur in begrenztem Umfang angefochten werden. Mehr als 170 Länder haben das Übereinkommen inzwischen unterzeichnet. Es gibt jedoch keinen internationalen Vertrag über die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen. Daher wird die Vollstreckung eines Gerichtsurteils nach den Vorschriften und Gerichten des jeweiligen Landes unterschiedlich gehandhabt. Bei Geschäften, bei denen die Gegenpartei und ihr Vermögen sich größtenteils im Ausland befinden, ist ein internationales Schiedsverfahren die bevorzugte Methode zur Beilegung von Streitigkeiten, da das „New Yorker Übereinkommen“ Sicherheit hinsichtlich der Vollstreckung eines Schiedsspruchs bietet.

3. Transparenz  

Im Prozess der Streitvermeidung und -beilegung ermöglicht Transparenz Demokratisierung von Informationen; sie ermöglicht Kohärenz und ein besseres Verständnis vom sowie ein größeres Vertrauen in den Prozess, wobei gleichzeitig legitime Erwartungen an die Vertraulichkeit gewahrt werden. Der ICC Court hat sich auf verschiedene Weisen um mehr Transparenz bemüht:

So kann erstens nach den ICC-Regeln jede Partei den ICC Court dazu auffordern, seine Entscheidungen über Ablehnungen sowie z.B. seine prima facie-Zuständigkeitsentscheidungen sowie Entscheidungen betreffend die Verbindung von Schiedsverfahren zu begründen (Anhang II, Art. 5). Der Antrag einer Partei auf Begründung muss vor der Entscheidung des Gerichtshofs gestellt werden, was bedeutet, dass die Parteien das Ergebnis nicht vorher kennen (Anhang II, Art. 5(2)). Der ICC Court kann die Angabe von Gründen unter außergewöhnlichen Umständen ablehnen (Anhang II, Art. 5(3)).

Zweitens haben sich ICC und Jus Mundi im Jahr 2021 zusammengeschlossen, um veröffentlichungsfähige ICC-Schiedssprüche und damit zusammenhängende Dokumente für die weltweite Rechtsgemeinschaft frei zugänglich zu machen. Jede Partei kann der Veröffentlichung von Schiedssprüchen jederzeit widersprechen und alle personenbezogenen Daten in den Schiedssprüchen und den zugehörigen Dokumenten werden ggf. durch Pseudonymisierung oder Anonymisierung unkenntlich gemacht.

Drittens veröffentlicht der ICC Court seit 2016 die Namen und Staatsangehörigkeiten der Schiedsrichter:innen sowie die Angabe, ob die Ernennung durch den Gerichtshof oder durch die Parteien erfolgte, und welche:r Schiedsrichter:in den Vorsitz des Schiedsgerichts innehat.

Viertens wurde in die Schiedsgerichtsordnung von 2021 eine Bestimmung aufgenommen, die die Offenlegung von Finanzierungsvereinbarungen mit Dritten vorschreibt (Art. 11(7)). Die Vorschrift gilt für eine „Nichtpartei“, die „ein wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Schiedsverfahrens“ hat. In der Regel legen die Parteien die Existenz von Versicherern nicht offen, und die neue Vorschrift zielt auch nicht darauf ab, von dieser Position abzuweichen.

Fünftens haben die ICC und Jus Mundi im Jahr 2022 den Rahmen ihrer bestehenden Partnerschaft erweitert, um einen breiteren Zugang zum Fachwissen der ICC im Bereich der Streitbeilegung über die Jus Mundis-Suchmaschine für internationales Recht und Schiedsverfahren zu ermöglichen. Mit über 7.500 Dokumenten ist die ICC Dispute Resolution Library (DRL)[2] inzwischen eine wichtige Ressource für internationale Unternehmen, Rechtspraktiker:innen und akademische Einrichtungen. Sie ermöglicht einen einfachen Zugang zu und eine Recherche im ICC Dispute Resolution Bulletin, zu ICC-Schiedssprüchen, ICC Institute Dossiers, ICC-Kommissionsberichten, dem ICC Enforcement Guide, dem Secretariat's Guide to ICC Arbitration, ICC Musterverträgen und anderen Publikationen. Im Einklang mit der Verpflichtung der ICC, Transparenz und Inklusion zu fördern und die Streitbeilegungsgemeinschaft weltweit zu unterstützen, ermöglicht die DRL nun auch den kostenlosen Download der neuesten Ausgabe des ICC Dispute Resolution Bulletin.

Vielfalt und Inklusion sind zentrale Bestandteile der Kultur und der Werte von ICC. Diversität in jeder Form ist für die Legitimität der Schiedsgerichtsbarkeit unerlässlich.


– Claudia Salomon, Präsidentin ICC-Court

4. Effizienz 

Im Jahr 2018 hat die ICC ihr beschleunigtes Verfahren  für ein verschlanktes Schiedsverfahren mit reduzierten Gebühren eingeführt, das eine Antwort auf die Bedenken hinsichtlich Zeit und Kosten in der Schiedsgerichtsbarkeit darstellt. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wird der Fall von einem oder einer Einzelschiedsrichter:in in einem vereinfachten Verfahren entschieden und der endgültige Schiedsspruch ergeht innerhalb von sechs Monaten nach der Verfahrensmanagementkonferenz. Diese Verfahren gelten automatisch für Fälle mit einem Streitwert von weniger als 2 oder 3 Millionen US-Dollar – je nachdem, wann der Vertrag unterzeichnet wurde. In zahlreichen Fällen haben sich die Parteien für beschleunigte Verfahren entschieden, selbst wenn der Streitwert über dem Schwellenwert lag.

Die ICC-Schiedsgerichtsordnung sieht auch ein Verfahren vor, bei dem die Parteien eine:n Eilschiedsrichter:in um dringenden vorläufigen Rechtsschutz ersuchen können, wenn sie die Bildung des Schiedsgerichts nicht abwarten können. Der Beschluss muss innerhalb von 15 Tagen gefasst werden.

Darüber hinaus hat der ICC Court im vergangenen Jahre ICC Case Connect eingeführt, eine bahnbrechende digitale Fallmanagement-Plattform, die eine effizientere Kommunikation und den Austausch von Dateien zwischen den Parteien, dem Schiedsgericht und den ICC-Fallmanagement-Teams ermöglicht. Die neue digitale Plattform speichert alle Falldokumente und -daten effizient an einem zentralen, leicht zugänglichen Ort und nutzt den schnellen und benutzerfreundlichen Austausch von Dokumenten sowie neue zeitsparende Online-Formulare für Schiedsrichter:innen.

Das benutzerfreundliche ICC Case Connect ist jederzeit, überall und von jedem Gerät aus zugänglich, und:

  • ermöglicht Schiedsrichter:innenn und Anwält:innen eine schnelle und sichere Übertragung von Falldateien,
  • vereinfacht die Fallverfolgung, indem es einen Überblick über die Dokumente und die jüngsten Aktivitäten in allen laufenden ICC Case Connect-Fällen bereithält und
  • bietet Schiedsrichter:innen aktualisierbare Online-Formulare, die die derzeit verwendeten Formulare ersetzen. 

Die Einführung von ICC Case Connect ist ein wichtiger Meilenstein im Rahmen der laufenden Bemühungen der ICC, Nutzer:innen der Dienstleistungen in den Mittelpunkt zu stellen und das Fallmanagement online verfügbar zu machen. Um ihre Vorreiterrolle bei Streitbeilegungs- und Fallmanagementlösungen weiter auszubauen, wird ICC ihre digitalen Dienstleistungen bis 2023 weiter ausbauen.

5. Vielfalt und Inklusion

Vielfalt und Inklusion sind zentrale Bestandteile der Kultur und der Werte von ICC. Diversität in jeder Form ist für die Legitimität der Schiedsgerichtsbarkeit unerlässlich. Die globale Geschäftswelt erwartet zu Recht, dass Entscheidungsträger:innen ihre eigene Vielfalt und ihre Werte widerspiegeln.

Der ICC Court ist mit 195 Mitgliedern aus 120 Ländern, wobei die Mehrzahl der Mitglieder Frauen sind, der vielfältigste in der Geschichte der ICC – was ein breites Spektrum an Erfahrungen und Perspektiven in seiner Arbeit gewährleistet. 

Die ICC-Statistiken für 2021 zeigen, dass in den letzten Jahren messbare Fortschritte bei der Verbesserung des Geschlechtergleichgewichts unter den Schiedsrichter:innen erzielt wurden. 2021 waren fast 40 % der Ernennungen durch den ICC Court Frauen – sie wurden entweder auf Vorschlag eines ICC-Nationalkomitees oder einer nationalen ICC-Gruppe oder direkt ernannt – im Vergleich zu knapp 30 % im Jahr 2017. Im Jahr 2021 wurden jedoch nur 25 % der Schiedsrichter:innen vom ICC Court ernannt. Nur 17,5 % der von den Parteien benannten Schiedsrichter:innen waren Frauen (gegenüber 12 % im Jahr 2017), und 26 % der von den Mitschiedsrichter:innen benannten Vorsitzenden der Schiedsgerichte waren Frauen (gegenüber 14 % im Jahr 2017).

Zu diesem Zweck hat die ICC vor kurzem Standardformulierungen in ihre Musterschreiben an Parteien und Mitschiedsrichter:innen aufgenommen. Die Aufnahme neuer Formulierungen in die ICC-Musterschreiben an Parteien, Mitschiedsrichter:innen, Appointing Authorities und ICC-Nationalkomitees ist die jüngste Maßnahme der ICC, um mehr Vielfalt in der Schiedsgerichtsbarkeit zu erreichen. Briefe enthalten nun z.B. eine Formulierung, die dazu auffordert, bei der Auswahl von Schiedsrichter:innen bewusst Diversität zu berücksichtigen. Dies umfasst u.a. Diversität in Bezug auf Herkunft, Ethnie, Kultur, Alter und Geschlecht. 

Im Jahr 2022 wurde die ICC für ihr Bestreben, die Schiedsgerichtsbarkeit inklusiver zu gestalten, gewürdigt und erhielt den „Equal Representation in Arbitration Pledge Award“ im Rahmen der jährlichen „Global Arbitration Review Awards“ für ihre Leistungen beim Aufbau eines LGBTQIA-Netzwerks und für die Gründung der „Task Force on Disability Inclusion and International Arbitration“.

2022 war auch das Jahr, in dem ICC Geschlechterparität bei den Vortragenden bei ihren Veranstaltungen sowohl regional als auch weltweit erreicht hat. Das ist ein einzigartiger Meilenstein und zeigt die Vorreiterrolle der ICC und ihren Beitrag zur Gewährleistung von Diversität in der internationalen Streitbeilegung.

Fazit

Seit seiner Gründung im Jahr 1923 setzt sich der ICC Court für den Zugang zu Justiz und Rechtsstaatlichkeit ein. Mit der Einführung des „New Yorker Übereinkommens“ und der Möglichkeit, Schiedssprüche auf der ganzen Welt zu vollstrecken, ist die Schiedsgerichtsbarkeit zur bevorzugten Methode für die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten geworden. 

Der ICC Court ist weithin als die weltweit bevorzugte Schiedsinstitution anerkannt. Das Scrutiny-Verfahren – ein einzigartiges Merkmal der ICC-Schiedsgerichtsbarkeit – gewährleistet, dass ICC-Schiedssprüche dem höchstmöglichen Standard entsprechen. Da sich Geschäftsbeziehungen und Streitigkeiten in einer sich ständig verändernden Welt weiterentwickeln, ist die ICC dank ihrer Innovationskraft bestens dafür positioniert, um die Welt der Streitbeilegung und -vermeidung in die Zukunft zu führen

Über die Autorin

Claudia Salomon ist Präsidentin des Internationalen Schiedsgerichtshofs der Internationalen Handelskammer (ICC).  

[1] Siehe ICC-Note to Parties and Arbitral Tribunals, paras. 22-36: https://iccwbo.org/news-publications/arbitration-adr-rules-and-tools/note-parties-arbitral-tribunals-conduct-arbitration/.

[2] Siehe https://iccwbo.org/dispute-resolution/resources/digital-library/.

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