ICC-Germany: In den ersten vier Monaten haben mehr als 2.400 Unternehmen das neue Tool genutzt, um die für sie passende Klausel zu finden. Was war für Sie als Herausgeber am Spannendsten?
DR. VON BURGDORFF: Aus unserer Beratungspraxis war uns bereits bekannt, dass einige Unternehmen nicht die für sie passende Incoterms® -Klausel verwenden. Es hat uns dennoch wirklich verblüfft, wie viele Nutzerinnen und Nutzer tatsächlich unpassende Klauseln wählen. Die Unternehmen beantworten bei Nutzung des Incoterms® Digital Guide einige wenige Fragen, z.B. ob sie die Ware kaufen oder verkaufen möchten, wie der Transport erfolgen soll oder von wem und welche Formalitäten zu besorgen sein sollen. Anschließend erhalten sie einen auf den Antworten basierenden Vorschlag, welche Incoterms® 2020-Klausel für sie geeignet sein könnte. Die ersten Monate der Nutzung zeigen, dass nur etwa 16 % der Vertragsparteien die richtige Vorstellung davon haben, welche Incoterms® 2020-Klausel ihren Interessen gerecht wird. Alle anderen Nutzerinnen und Nutzer machen sich entweder keine Gedanken über die verwendete Klausel oder nutzen eine unpassende Klausel. In beiden Fällen kommt es offenkundig zu einem Widerspruch zwischen dem, was gewollt ist, und dem, was die Incoterms®-Klauseln tatsächlich beinhalten.
Incoterms® 2020 Digital Guide
Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und ICC Germany haben den Incoterms® 2020 Digital Guide entwickelt. Das kostenfreie Online-Tool hilft Unternehmen schnell und unkompliziert, anhand weniger Fragen eine Incoterms® 2020-Klausel zu finden, die für sie passend sein könnte.
ICC-Germany: Wie erklären sich Sie sich die große Diskrepanz?
WIECK: Möglicherweise hängt dies mit oft historisch gewachsenen Vertragsbeziehungen zusammen, die hinsichtlich der transportrechtlichen Aspekte wie der Anwendung der richtigen Klausel nicht regelmäßig geprüft werden. Ein weiterer Grund könnte die große Verfügbarkeit von Informationen sein. Viele googeln die Klausel, erhalten den Kurztext und fühlen sich hinreichend informiert. Eine kurze Internetrecherche ersetzt jedoch nicht die sorgfältige Klausel-Wahl und die Auseinandersetzung mit den Details. Denn wer eine Incoterms®-Klausel in einen Vertrag einbezieht, vereinbart gleichzeitig die umfassenden, mehrseitigen Erläuterungen zur jeweiligen Klausel aus dem 194 Seiten umfassenden ICC-Regelwerk „Incoterms® 2020“. Für beide Gruppen gilt: Es herrscht kein Problembewusstsein bzw. es wird erst entwickelt, wenn es zu Auseinandersetzungen kommt. Zudem ist vielen Nutzerinnen und Nutzern offenbar auch gar nicht bewusst, dass eine andere Klausel möglicherweise steuerrechtlich oder hinsichtlich des Kosten-/Nutzenaufwands viel zweckmäßiger sein kann.
"Vielen Nutzerinnen und Nutzern ist gar nicht bewusst, dass eine andere Klausel möglicherweise steuerrechtlich oder hinsichtlich des Kosten-/Nutzenaufwands viel zweckmäßiger sein kann."
Oliver Wieck, Generalsekretär von ICC Germany
ICC-Germany: Können Sie ein Beispiel für die falsche Anwendung nennen?
DR. VON BURGDORFF: Die Wahl einer ungeeigneten Incoterms®-Klausel birgt Risiken, vor allem, weil sie sich auch auf Regelungsbereiche auswirken kann, die in der Klausel gar nicht ausdrücklich geregelt sind. Hierzu gehören z.B. Steuerverpflichtungen und der Gerichtsstand.
In unserer Beratungspraxis sehen wir, dass vieles von den Unternehmen nicht im Detail bedacht wird. Beispielsweise verpflichtet die Klausel DDP den Verkäufer, neben der Ausfuhr- auch die Einfuhrfreimachung im Land des Käufers zu besorgen. Dies wird dem Verkäufer indes regelmäßig nicht möglich sein, da die Einfuhrfreimachung in der Regel einen Sitz im Zielland voraussetzt. Der Verkäufer müsste also einen (indirekten) Vertreter mit der Freimachung beauftragen und kann schlimmstenfalls die Einfuhr überhaupt nicht durchführen. Häufig führt in der Praxis auch der Käufer die Einfuhrfreimachung durch, obwohl die Parteien die Klausel DDP vereinbart haben, was mit erheblichen Risiken verbunden sein kann. Darüber hinaus führen die Klauseln DDP und EXW, die einer Partei Ausfuhr und Einfuhr zuweisen, zu einer Verteilung der Steuerlast (auch innerhalb der EU), die die Parteien bei Vertragsschluss ggf. nicht berücksichtigt haben.
"Die richtige Nutzung der Incoterms® sowohl in Verträgen als auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann späteren Missverständnissen und Streitigkeiten entgegenwirken."
Dr. Christoph von Burgsdorff, LL.M., Partner, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
ICC-Germany: Welche Schlüsse ziehen Sie für den Beratungsbedarf?
WIECK: Wir bieten bereits seit Jahren Seminare für Anfänger/innen, Fortgeschrittene und Juristen/innen zur richtigen Anwendung der Incoterms®-Klauseln an. Diese Seminare werden wir in Zukunft zielgerichtet auf die konkreten Bedürfnisse der Teilnehmenden zuschneiden können. Wenn 84% der Nutzerinnen und Nutzer bei der Auswahl der Klausel danebenlagen oder nicht einmal eine Klausel angegeben haben, ist der Nachholbedarf enorm groß. Genau hier werden wir mit unseren Angeboten ansetzen.
DR. VON BURGDORFF: Die richtige Nutzung der Incoterms® sowohl in Verträgen als auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann späteren Missverständnissen und Streitigkeiten entgegenwirken. Wir beraten unsere Mandantinnen und Mandaten nicht nur bei der richtigen Auswahl der Klausel, sondern auch zu der Frage, wie sie diese Klausel dann optimal in einen Vertrag einbeziehen und auf andere bestehende Verträge innerhalb der Lieferkette abstimmen. Denn auch hier besteht häufig erheblicher Nachholbedarf, dessen sich die Vertragspartner gar nicht bewusst sind. Insbesondere dann, wenn in einzelnen Punkten von den Incoterms abgewichen werden soll, führen unsachgemäße Regelungen oftmals zu Widersprüchen. Unser Ziel ist es, unsere Mandanten umfassend zu beraten und durch Beratung und Schulungen beim Einsatz der Incoterms®-Klauseln zu unterstützen.
Weitere Informationen
Seminarangebot
Seminarangebot
Unser breites Schulungsangebot im Bereich Incoterms für Einsteiger/innen, Fortgeschrittene und Experten/innen richtet sich an Berufstätige, die im Ein- und Verkauf mit Geschäftsabschlüssen zu tun haben und in diesem Zusammenhang auch geeignete Lieferbedingungen auswählen müssen. Ferner richten sich unsere Seminare an Spediteure, Berater/innen, Juristen/innen und Mitarbeiter/innen aus den Industrie- und Handelskammern. Lassen Sie sich beim Qualitätsführer und Herausgeber der Incoterms® 2020 und zahlreicher anderer Fachwerke weiterbilden – inkl. Schulungszertifikat der ICC Germany.
Aktuelle Seminartermine
Aktuelle Seminartermine
22. Juni 2022 | 11:00 – 12:30 Uhr | Die größten Fehler im Umgang mit den Incoterms® 2020- Klauseln
Welche Fehler unterlaufen den Vertragspartnern bei der Auswahl von Incoterms®-Klauseln? Welche Risiken entstehen bei der Verwendung ungeeigneter Klauseln? Was sollten Nutzer der Incoterms® unbedingt beachten? Was ist neben der richtigen Klausel-Auswahl noch zu bedenken?
Die beiden Referenten, Dr. Christoph von Burgsdorff, LL.M., Partner, und Robert Burkert, Associate der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind Experten im internationalen Handels- und Vertriebsrecht sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung. Beide Referenten befassen sich schon seit langem vertieft mit den Incoterms® und deren Verwendung in der Praxis. Gemeinsam mit Luther hat die ICC Germany im Dezember 2021 den Incoterms® 2020 Digital Guide veröffentlicht, der Nutzer der Incoterms® 2020 bei der Auswahl der passenden Klausel unterstützt. Die Referenten präsentieren insbesondere die bislang über den Incoterms® 2020 Digital Guide erlangten Erkenntnisse. Sie berichten über in der Praxis immer wieder anzutreffende Fehler und Risiken bei der Verwendung der Incoterms® und geben Tipps und Hinweise, wie Sie solche Fehler zukünftig durch die Auswahl der für Sie passenden Klausel vermeiden können.
Im Preis inbegriffen ist die deutsch-englische Übersetzung der Incoterms®2020 im Printformat (auf Wunsch E-Book) sowie die Incoterms® 2020 Wandkarte.
Inhouse-Schulungen
Inhouse-Schulungen
Gern organisieren wir individuelle Lösungen für Ihren Schulungsbedarf, aktuell in Form von Online-Schulungen. Ob virtuelle Workshops für Ihr Team oder individuelle Schulungen einzelner Mitarbeiter, sprechen Sie uns gern an.
Kontakt: Henriette Hartmann,
Tel. + 49 (0) 30 - 200 7363 60,
incoterms2020@iccgermany.de.
Rechtsberatung
Rechtsberatung
Die auf internationales Handelsrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützen Sie gern bei der Auswahl und Verwendung der Incoterms®, bei der Prüfung und Gestaltung bereits bestehender Verträge und bei der gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus Verträgen, die Incoterms®-Klauseln beinhalten.
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