Thorsten Schröter
(HOCHTIEF Infrastructure GmbH)

Konflikte früh lösen statt später prozessieren


Präventive Streitbeilegung auf internationalen Bauprojekten – Mediation, Adjudication und Dispute Boards

Konflikte gehören zu großen Infrastrukturprojekten nahezu zwangsläufig dazu. Ein wesentlicher Faktor für den Projekterfolg ist daher, wie mit solchen Streitigkeiten umgegangen wird – idealerweise bereits während der Projektdurchführung und nicht erst Jahre später vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.

Werden Konflikte dagegen erst nach Abschluss eines Infrastrukturprojekts geklärt, geht es häufig nur noch um die nachträgliche Verteilung der entstandenen Mehrkosten. Die negativen Auswirkungen auf die Projektdurchführung sind zu diesem Zeitpunkt meist eingetreten – mit entsprechenden Folgen für Cashflow, Bilanzierung und Geschäftsbeziehungen der Beteiligten.

Um dies zu vermeiden, stehen heute eine Reihe erprobter Instrumente zur Verfügung, mit denen Konflikte bereits während der Bauphase strukturiert bearbeitet werden können. Verfahren wie Mediation, Adjudikation oder Dispute Boards ermöglichen es, Streitigkeiten frühzeitig zu klären. Die folgenden Überlegungen beruhen auf praktischen Erfahrungen aus internationalen Infrastrukturprojekten der vergangenen Jahre, einschließlich solcher in Deutschland.

Konflikte als Normalfall auf Großprojekten

Großbauprojekte erstrecken sich häufig über viele Jahre und sind während ihrer Durchführung einer Vielzahl potenzieller Konfliktquellen ausgesetzt. Unvorhersehbare geologische Bedingungen, Schnittstellenprobleme zwischen verschiedenen Gewerken, Planungsänderungen oder verspätete Genehmigungen sowie Ausführungsfehler gehören zu den typischen Ursachen für Streitigkeiten während der Bauphase.

Hinzu kommt die enge Verzahnung zahlreicher Projektbeteiligter: Auftraggeber, Bauunternehmen, Planer, Lieferanten und Behörden müssen über lange Zeiträume hinweg eng zusammenarbeiten. Unter solchen Bedingungen lassen sich Meinungsverschiedenheiten kaum vermeiden.

Entscheidend ist, wie mit den Konflikten umgegangen wird und ob es gelingt, Streitpunkte bereits während der Projektdurchführung zu klären, statt sie später in Gerichts- oder Schiedsverfahren auszutragen.

Thorsten Schröter

Projektbegleitende Streitbeilegungsmechanismen

Im internationalen Bauwesen haben sich verschiedene Verfahren etabliert, mit denen Streitigkeiten bereits während der Projektdurchführung bearbeitet werden können.

Einige dieser Verfahren sind auch aus anderen Bereichen des Wirtschaftslebens bekannt. Dazu zählen insbesondere Mediation sowie die sogenannte Expert Determination, die in Deutschland häufig in Form eines Schiedsgutachtens vorkommt. Dabei entscheidet ein neutraler Dritter über technische oder fachliche Streitfragen. 

Gerade im Bauwesen haben sich darüber hinaus sektorspezifische Verfahren entwickelt, die auf die besonderen Anforderungen komplexer Infrastrukturprojekte zugeschnitten sind. Hierzu zählen insbesondere Adjudikation-Verfahren sowie Dispute Boards. Diese treffen innerhalb kurzer Fristen Entscheidungen, die für die Parteien zunächst verbindlich sind, solange sie nicht in einem späteren Gerichts- oder Schiedsverfahren überprüft werden.

Solche Mechanismen finden sich auch in internationalen Standardvertragswerken für Bauprojekte. Die FIDIC-Verträge sehen seit langem Adjudication Boards vor, die heute als Dispute Avoidance/Adjudication Boards (DAAB) ausgestaltet sind.

In Großbritannien wurde mit der Statutory Adjudication zudem ein gesetzlich verankertes Schnellverfahren für Baustreitigkeiten geschaffen.

Daneben existieren auch institutionelle Regelwerke für projektbegleitende Streitbeilegung, etwa die ICC Dispute Board Rules oder die ICC Mediation Rules. In der internationalen Baupraxis stehen jedoch meist die projektspezifisch vereinbarten oder in Standardverträgen vorgesehenen Verfahren im Vordergrund.

In der Praxis werden diese Instrumente häufig miteinander kombiniert. So können etwa technische Fragen durch Expert Determination entschieden werden, während andere Streitpunkte einem Dispute Board oder einer Adjudikation unterliegen.

Erfahrungen aus der internationalen Praxis

Welche Mechanismen zur Streitbeilegung eingesetzt werden und wie gut sie funktionieren, hängt stark von der jeweiligen Rechtskultur und der Struktur des Projekts ab. 

In einigen Rechtsordnungen – etwa im Vereinigten Königreich (UK) und in Skandinavien – ist Mediation ein etabliertes Instrument der Konfliktlösung. So gehört es im Vereinigten Königreich inzwischen zur gerichtlichen Praxis, dass Richter in komplexen Bauverfahren danach fragen, ob die Parteien einen Mediationsversuch unternommen haben. Verweigert eine Partei eine Mediation, kann sich dies im Einzelfall auch bei der späteren Kostenentscheidung nachteilig auswirken.

Beim Neubau des Athener Flughafens in den 1990er Jahren, einem der ersten großen PPP-Infrastrukturprojekte in Europa, war eine verpflichtende Mediationsstufe vorgesehen. Zunächst wurden auch zahlreiche Mediationsverfahren durchgeführt. Als Umfang und wirtschaftliche Dimension der Streitigkeiten jedoch erheblich zunahmen, verzichteten die Parteien darauf und gingen unmittelbar in ein Schiedsverfahren über. Gleichwohl erwiesen sich die durchgeführten Mediationsverfahren als sehr hilfreich, weil der Streitstoff dadurch bereits strukturiert aufgearbeitet worden war.

Beim Taiwan-High-Speed-Rail-Projekt in den 2000er Jahren war ein Conciliation-Verfahren vorgesehen, bei dem ein neutraler Dritter eine unverbindliche Empfehlung ausspricht. In der konsensorientierten Geschäftskultur Taiwans erwies sich dieses Verfahren als ausgesprochen effektiv.

Ein weiteres interessantes Beispiel findet sich in den griechischen Autobahn-Konzessionsprojekten der frühen 2000er Jahre. Dort sahen die Konzessionsverträge ein sogenanntes Technical Dispute Resolution Panel (TDRP) vor – ein dreiköpfiges Gremium technischer Experten, das je nach Streitigkeiten entsprechend der erforderlichen Fachkompetenz besetzt wurde. Das Panel behandelte den Streitfall in seiner Gesamtheit, also nicht nur technische, sondern auch wirtschaftliche und juristische Aspekte. Verbindlich waren jedoch nur die technischen Feststellungen des Panels; die übrigen Fragen konnten grundsätzlich noch in einem Schiedsverfahren überprüft werden, was in der Praxis jedoch nur selten geschah. Gerade vor dem Hintergrund der staatlichen Beteiligung an den Konzessionsprojekten erwies sich dieses Modell als besonders wirksam, da die technischen Bewertungen von der öffentlichen Hand deutlich leichter akzeptiert werden konnten. Viele Konflikte konnten so ohne schiedsgerichtliche Eskalation durch das TDRP gelöst werden.

Die praktische Umsetzung solcher Mechanismen kann allerdings auch auf Schwierigkeiten stoßen. Bei einem Stadionprojekt in der Ukraine im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft 2012 wurde die Einsetzung eines vertraglich vorgesehenen Dispute Boards blockiert, weil der Auftraggeber an der Benennung der Mitglieder nicht mitwirkte. In einem Infrastrukturprojekt in Katar nahm der öffentliche Auftraggeber nicht am vorgesehenen Dispute-Board-Verfahren teil und rief stattdessen die staatlichen Gerichte an. Gleichwohl diente die später ergangene Board-Entscheidung als Grundlage einer Einigung zwischen den Parteien.

Die Beispiele zeigen, dass es kein universell richtiges Verfahren gibt. Entscheidend ist vielmehr, ob das gewählte Instrument zur Struktur des Projekts sowie zum jeweiligen rechtlichen und kulturellen Umfeld passt.

Vorteile projektbegleitender Verfahren

Neben dem bereits beschriebenen Vorteil, dass Streitfragen im Rahmen projektbegleitender Verfahren bereits während der Projektdurchführung behandelt und geklärt werden können, bieten solche Mechanismen auch noch weitere Vorteile.

Ein Vorteil liegt in der Verfahrensökonomie. Projektbegleitende Streitbeilegungsverfahren sind deutlich schlanker ausgestaltet als spätere Gerichts- oder Schiedsverfahren. Sie konzentrieren sich typischerweise auf die unmittelbar entscheidungserheblichen technischen oder vertraglichen Fragen und vermeiden so häufig aufwendige Beweisaufnahmen und komplexe rechtliche Auseinandersetzungen. Besonders deutlich zeigt sich dieser Effizienzgedanke bei der Statutory Adjudication im Vereinigten Königreich: Entscheidungen werden dort in der Praxis meist allein auf Grundlage der schriftlichen Unterlagen getroffen, mündliche Verhandlungen sind die Ausnahme.

Auch die Kostenstruktur unterscheidet sich deutlich. In vielen Gerichts- und Schiedsverfahren richten sich die Kosten regelmäßig nach dem Streitwert und können bei großen Infrastrukturprojekten erhebliche Größenordnungen erreichen. Projektbegleitende Verfahren werden demgegenüber typischerweise unabhängig vom Streitwert vergütet.

Schließlich können solche Verfahren auch dazu beitragen, die Zusammenarbeit der Projektbeteiligten zu stabilisieren. Da die Parteien während der Projektdurchführung weiterhin zusammenarbeiten müssen, werden Konflikte meist pragmatischer und weniger konfrontativ behandelt.

Impulse für Deutschland

In Deutschland existieren zwar Instrumente projektbegleitender Streitbeilegung, etwa nach der SL Bau, die Mediation oder Adjudikation vorsehen. In der Praxis werden sie jedoch nur selten vereinbart, ebenso wenig wie international verbreitete Instrumente wie Dispute Boards. Ein wesentlicher Grund liegt darin, dass es hierfür einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung bedarf, zu der es aus interessengeleiteten Erwägungen der Parteien häufig nicht kommt.

Streitigkeiten aus Bauprojekten werden daher in Deutschland in der Regel erst nach Projektabschluss vor staatlichen Gerichten ausgetragen. Gerade bei komplexen Infrastrukturvorhaben können solche Verfahren erhebliche Zeit in Anspruch nehmen; Bauprozesse mit einer Dauer von fünf Jahren oder mehr sind keine Seltenheit.

Ein besonders prägnantes Beispiel für eine alternative Herangehensweise bietet das Vereinigte Königreich mit der Statutory Adjudication, einem gesetzlich verankerten Verfahren, das unabhängig von einer vertraglichen Vereinbarung zur Anwendung kommt. Jede Partei eines Bauvertrags kann eine Streitigkeit in die Adjudikation bringen. Der Adjudikator trifft in der Regel innerhalb von 28 Tagen eine vorläufig verbindliche Entscheidung. In der Praxis ist die Adjudikation inzwischen zu einem festen Bestandteil der Projektabwicklung bei großen Bauprojekten im Vereinigten Königreich geworden.

Die Einführung eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens wurde auch in Deutschland vor einigen Jahren intensiv diskutiert, letztlich jedoch nicht umgesetzt. Als Gründe wurden seinerzeit vor allem verfassungsrechtliche Bedenken sowie strukturelle Besonderheiten des deutschen Zivilprozessrechts genannt. Angesichts der weiterhin langen und zuletzt eher zunehmenden Verfahrensdauern bei komplexen Bauprozessen erscheint es jedoch sinnvoll, diese Diskussion erneut aufzugreifen. Das Beispiel der Statutory Adjudication im Vereinigten Königreich zeigt, dass ein gesetzlich verankertes Adjudikationsverfahren ein wirksames Instrument sein kann, um Streitigkeiten bereits während der Projektdurchführung zeitnah zu entscheiden.

Fazit

Konflikte lassen sich bei großen Infrastrukturprojekten kaum vermeiden. Entscheidend ist daher, wann und wie sie bearbeitet werden. Projektbegleitende Streitbeilegungsverfahren sind kein Allheilmittel, können jedoch dazu beitragen, Konflikte früher, strukturierter und häufig auch pragmatischer zu lösen als erst Jahre später geführte Gerichts- oder Schiedsverfahren.

Auffällig ist, dass Instrumente der projektbegleitenden Streitbeilegung in Deutschland in der Praxis nur selten vereinbart werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es überlegenswert, erneut darüber nachzudenken, ob gesetzlich verankerte Mechanismen wie die Statutory Adjudication im Vereinigten Königreich auch für Deutschland einen sinnvollen Beitrag zu einer frühzeitigen und effizienten Streitlösung bei Bauprojekten leisten könnten.

Über den Autor

Thorsten Schröter ist Head of Dispute Resolution & Litigation bei HOCHTIEF Infrastructure GmbH. Er befasst sich seit mehr als 25 Jahren mit internationalen Bauprojekten und Infrastrukturstreitigkeiten und berät regelmäßig zu internationalen Schiedsverfahren sowie projektbegleitenden Streitbeilegungsverfahren.

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