
Konflikte als Normalfall auf Großprojekten
Großbauprojekte erstrecken sich häufig über viele Jahre und sind während ihrer Durchführung einer Vielzahl potenzieller Konfliktquellen ausgesetzt. Unvorhersehbare geologische Bedingungen, Schnittstellenprobleme zwischen verschiedenen Gewerken, Planungsänderungen oder verspätete Genehmigungen sowie Ausführungsfehler gehören zu den typischen Ursachen für Streitigkeiten während der Bauphase.
Hinzu kommt die enge Verzahnung zahlreicher Projektbeteiligter: Auftraggeber, Bauunternehmen, Planer, Lieferanten und Behörden müssen über lange Zeiträume hinweg eng zusammenarbeiten. Unter solchen Bedingungen lassen sich Meinungsverschiedenheiten kaum vermeiden.

Entscheidend ist, wie mit den Konflikten umgegangen wird und ob es gelingt, Streitpunkte bereits während der Projektdurchführung zu klären, statt sie später in Gerichts- oder Schiedsverfahren auszutragen.
– Thorsten Schröter
Projektbegleitende Streitbeilegungsmechanismen
Im internationalen Bauwesen haben sich verschiedene Verfahren etabliert, mit denen Streitigkeiten bereits während der Projektdurchführung bearbeitet werden können.
Einige dieser Verfahren sind auch aus anderen Bereichen des Wirtschaftslebens bekannt. Dazu zählen insbesondere Mediation sowie die sogenannte Expert Determination, die in Deutschland häufig in Form eines Schiedsgutachtens vorkommt. Dabei entscheidet ein neutraler Dritter über technische oder fachliche Streitfragen.
Gerade im Bauwesen haben sich darüber hinaus sektorspezifische Verfahren entwickelt, die auf die besonderen Anforderungen komplexer Infrastrukturprojekte zugeschnitten sind. Hierzu zählen insbesondere Adjudikation-Verfahren sowie Dispute Boards. Diese treffen innerhalb kurzer Fristen Entscheidungen, die für die Parteien zunächst verbindlich sind, solange sie nicht in einem späteren Gerichts- oder Schiedsverfahren überprüft werden.
Solche Mechanismen finden sich auch in internationalen Standardvertragswerken für Bauprojekte. Die FIDIC-Verträge sehen seit langem Adjudication Boards vor, die heute als Dispute Avoidance/Adjudication Boards (DAAB) ausgestaltet sind.
In Großbritannien wurde mit der Statutory Adjudication zudem ein gesetzlich verankertes Schnellverfahren für Baustreitigkeiten geschaffen.
Daneben existieren auch institutionelle Regelwerke für projektbegleitende Streitbeilegung, etwa die ICC Dispute Board Rules oder die ICC Mediation Rules. In der internationalen Baupraxis stehen jedoch meist die projektspezifisch vereinbarten oder in Standardverträgen vorgesehenen Verfahren im Vordergrund.
In der Praxis werden diese Instrumente häufig miteinander kombiniert. So können etwa technische Fragen durch Expert Determination entschieden werden, während andere Streitpunkte einem Dispute Board oder einer Adjudikation unterliegen.
Erfahrungen aus der internationalen Praxis
Welche Mechanismen zur Streitbeilegung eingesetzt werden und wie gut sie funktionieren, hängt stark von der jeweiligen Rechtskultur und der Struktur des Projekts ab.
In einigen Rechtsordnungen – etwa im Vereinigten Königreich (UK) und in Skandinavien – ist Mediation ein etabliertes Instrument der Konfliktlösung. So gehört es im Vereinigten Königreich inzwischen zur gerichtlichen Praxis, dass Richter in komplexen Bauverfahren danach fragen, ob die Parteien einen Mediationsversuch unternommen haben. Verweigert eine Partei eine Mediation, kann sich dies im Einzelfall auch bei der späteren Kostenentscheidung nachteilig auswirken.
Beim Neubau des Athener Flughafens in den 1990er Jahren, einem der ersten großen PPP-Infrastrukturprojekte in Europa, war eine verpflichtende Mediationsstufe vorgesehen. Zunächst wurden auch zahlreiche Mediationsverfahren durchgeführt. Als Umfang und wirtschaftliche Dimension der Streitigkeiten jedoch erheblich zunahmen, verzichteten die Parteien darauf und gingen unmittelbar in ein Schiedsverfahren über. Gleichwohl erwiesen sich die durchgeführten Mediationsverfahren als sehr hilfreich, weil der Streitstoff dadurch bereits strukturiert aufgearbeitet worden war.
Beim Taiwan-High-Speed-Rail-Projekt in den 2000er Jahren war ein Conciliation-Verfahren vorgesehen, bei dem ein neutraler Dritter eine unverbindliche Empfehlung ausspricht. In der konsensorientierten Geschäftskultur Taiwans erwies sich dieses Verfahren als ausgesprochen effektiv.
Ein weiteres interessantes Beispiel findet sich in den griechischen Autobahn-Konzessionsprojekten der frühen 2000er Jahre. Dort sahen die Konzessionsverträge ein sogenanntes Technical Dispute Resolution Panel (TDRP) vor – ein dreiköpfiges Gremium technischer Experten, das je nach Streitigkeiten entsprechend der erforderlichen Fachkompetenz besetzt wurde. Das Panel behandelte den Streitfall in seiner Gesamtheit, also nicht nur technische, sondern auch wirtschaftliche und juristische Aspekte. Verbindlich waren jedoch nur die technischen Feststellungen des Panels; die übrigen Fragen konnten grundsätzlich noch in einem Schiedsverfahren überprüft werden, was in der Praxis jedoch nur selten geschah. Gerade vor dem Hintergrund der staatlichen Beteiligung an den Konzessionsprojekten erwies sich dieses Modell als besonders wirksam, da die technischen Bewertungen von der öffentlichen Hand deutlich leichter akzeptiert werden konnten. Viele Konflikte konnten so ohne schiedsgerichtliche Eskalation durch das TDRP gelöst werden.
Die praktische Umsetzung solcher Mechanismen kann allerdings auch auf Schwierigkeiten stoßen. Bei einem Stadionprojekt in der Ukraine im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft 2012 wurde die Einsetzung eines vertraglich vorgesehenen Dispute Boards blockiert, weil der Auftraggeber an der Benennung der Mitglieder nicht mitwirkte. In einem Infrastrukturprojekt in Katar nahm der öffentliche Auftraggeber nicht am vorgesehenen Dispute-Board-Verfahren teil und rief stattdessen die staatlichen Gerichte an. Gleichwohl diente die später ergangene Board-Entscheidung als Grundlage einer Einigung zwischen den Parteien.
Die Beispiele zeigen, dass es kein universell richtiges Verfahren gibt. Entscheidend ist vielmehr, ob das gewählte Instrument zur Struktur des Projekts sowie zum jeweiligen rechtlichen und kulturellen Umfeld passt.
Über den Autor
Thorsten Schröter ist Head of Dispute Resolution & Litigation bei HOCHTIEF Infrastructure GmbH. Er befasst sich seit mehr als 25 Jahren mit internationalen Bauprojekten und Infrastrukturstreitigkeiten und berät regelmäßig zu internationalen Schiedsverfahren sowie projektbegleitenden Streitbeilegungsverfahren.

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