
Zusammenspiel von Freihandel und Investitionsschutz
Freihandelsabkommen und Investitionsschutz erfüllen unterschiedliche, sich jedoch ergänzende Funktionen: Freihandelsabkommen zielen primär darauf ab, den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern. Sie senken Zölle und beseitigen Handelshindernisse, um Güter- und Dienstleistungsströme zu fördern.
Investitionsschutzabkommen gewähren ausländischen Investoren völkerrechtlichen Schutz gegen staatliche Maßnahmen, die Investitionen im Gaststaat der Investition beeinträchtigen könnten – etwa diskriminierende oder willkürliche Eingriffe oder enteignende und enteignungsähnliche Maßnahmen. Ein zentrales Element ist die Möglichkeit der direkten Streitbeilegung zwischen Investor und Gaststaat durch internationale Schiedsverfahren.
Im Zusammenspiel sichern Investitionsschutzabkommen die Investitionen ab, die häufig Voraussetzung für eine dauerhafte Marktpräsenz sind. Allerdings besteht nicht bei jedem Freihandelsabkommen auch ein Investitionsschutzvertrag. In vielen neueren Abkommen werden Investitionsschutzregeln direkt in das Abkommen integriert, um ein kohärentes Regelungsregime zu schaffen. Ein Beispiel dafür ist das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA), in dem ein eigenes Kapitel zu Investitionen und Streitbeilegungsmechanismen vorgesehen ist.
Herausforderungen und Chancen für deutsche Unternehmen
CETA ist allerdings auch das richtige Stichwort dafür, was noch im Argen liegt: Die Aushandlung neuer Abkommen ist äußerst zeitintensiv. Bis ein unterzeichnetes Abkommen in Kraft tritt, vergehen ohne jede Not oft zusätzlich mehrere Jahre. Dabei entsteht die notwendige Rechtssicherheit, um langfristige Investitionsentscheidungen treffen zu können, erst mit dem Inkrafttreten eines Abkommens.
Während der handelsrechtliche Teil von EU-Abkommen mit Unterzeichnung unmittelbar (vorläufig) anwendbar wird, treten die Regeln zum Investitionsschutz erst dann in Kraft, wenn der letzte EU-Mitgliedsstaat das Abkommen ratifiziert hat. Die Ratifizierungsdisziplin der Mitgliedsstaaten ist traditionell schlecht. Obwohl CETA vor nunmehr zehn Jahren unterzeichnet wurde, steht noch immer die Ratifizierung einiger Mitgliedstaaten aus. Auch Deutschland ratifizierte das Abkommen erst nach über sechs Jahren.
Mit dem Ausbau internationaler Handelsabkommen wächst auch die Komplexität der globalen Handelsarchitektur. Jede neue Vereinbarung bringt eigene Regelwerke mit sich, die Unternehmen bei der Gestaltung ihrer internationalen Lieferketten berücksichtigen müssen. Dazu gehören insbesondere unterschiedliche Ursprungsregeln, Zollerleichterungen und regulatorische Vorgaben.
Dennoch bietet der Boom der Handelsdeals strategische Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen.
Reorganisation globaler Wertschöpfungsketten
Zentraler Ansatz ist die Reorganisation der globalen Wertschöpfungsketten: weg von einer reinen Exportorientierung hin zu einer strategischen Verlagerung ausgewählter Produktionsschritte in sogenannte Hub-Länder.
Entscheidend für die Auswahl eines solchen Hubs ist insbesondere ein umfassendes Netz von Freihandelsabkommen, das sowohl die zollbegünstigte Einfuhr von Vorprodukten als auch den präferenziellen Export in die Zielmärkte ermöglicht. Weitere maßgebliche Kriterien sind die geografische Nähe zu den Absatzmärkten, eine leistungsfähige Infrastruktur, politische Stabilität und wettbewerbsfähige Lohnkosten. Zudem sollte zwischen dem Hub-Land und dem Heimatstaat ein Investitionsschutzabkommen bestehen, um die erheblichen Investitionen in den Aufbau lokaler Produktionskapazitäten abzusichern.
Wie Unternehmen Zölle optimieren können, zeigt das Beispiel des vor wenigen Jahren abgeschlossenen Freihandelsabkommens der EU mit Vietnam: Vorprodukte aus China, die beim direkten Export in bestimmte Märkte hohen Zöllen unterliegen würden, werden zunächst im Rahmen der Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) oder des ASEAN-China Free Trade Agreement (ACFTA) zu günstigen Zollkonditionen nach Vietnam eingeführt. Dort erfolgt die Weiterverarbeitung zu Endprodukten. Gelten diese anschließend nach den einschlägigen Ursprungsregeln als vietnamesischen Ursprungs, können sie beispielsweise im Rahmen des EU-Vietnam Free Trade Agreement (EVFTA) zollbegünstigt in die EU exportiert werden.
Zunehmend positionieren sich auch die Golfstaaten nicht mehr nur als Logistikdrehscheibe, sondern als eigenständige Fertigungshubs für den Handel in den Nahen Osten sowie nach Afrika und Asien. Neben vergleichsweise niedrigen Steuerbelastungen und dem Aufbau spezialisierter Industriecluster werden von den Golfstaaten kontinuierlich neue Förder- und Finanzierungsprogramme aufgelegt, insbesondere zur Ansiedlung von Unternehmen im High-Tech-Sektor. Bilaterale Investitionsschutzverträge zwischen Deutschland und allen Golfstaaten sorgen darüber hinaus für eine völkerrechtliche Absicherung der Investitionen.
Investitionen sollten aber nicht nur vor staatlichen Eingriffen geschützt werden. Effektive – an die örtlichen Gegebenheiten angepasste – Streitbeilegungsklauseln sind in allen Lieferverträgen und sonstigen Verträgen erforderlich. Das gilt insbesondere, wenn die Investition über ein Joint Venture erfolgt, weil diese erfahrungsgemäß besonders streitanfällig sind.
Konzernstrukturierung und Treaty Planning
Neben der Wahl geeigneter Produktionsstandorte gewinnt auch die strategische Gestaltung der Konzernstruktur an Bedeutung. Multinationale Unternehmen können ihre Beteiligungsstrukturen so ausrichten, dass Investitionen über Gesellschaften in Staaten erfolgen, die über besonders günstige Investitionsschutzabkommen verfügen (sog. "Treaty Planning"). Insbesondere bei langfristigen Industrieprojekten kann der Zugang zu effektiven Streitbeilegungsmechanismen ein entscheidender Faktor für die Investitionsentscheidung sein.
Ausblick
Die Fragmentierung des Welthandels ist kein vorübergehendes Phänomen, sondern Ausdruck einer strukturellen Neuordnung der globalen Wirtschaftsbeziehungen. Die anhaltende geopolitische Rivalität, neue militärische Konflikte und der fortgesetzte Trend zum "De-Risking" sprechen dafür, dass wirtschaftliche Verflechtungen dauerhaft geopolitisch überlagert bleiben. Eine Rückkehr zu einer umfassend liberalisierten, multilateralen Handelsordnung erscheint auf absehbare Zeit unwahrscheinlich.
Für deutsche Unternehmen bedeutet dies einen Perspektivwechsel: Wettbewerbsvorteile entstehen nicht nur durch reine Effizienzgewinne, sondern auch durch die Fähigkeit, Freihandelsabkommen und Investitionsschutz strategisch zu nutzen. Dies erfordert eine hohe Anpassungsfähigkeit sowie die Bereitschaft, die zunehmende regulatorische Komplexität nicht als Hindernis, sondern als Gestaltungsinstrument zu begreifen. Dabei sind rechtssichere Streitbeilegungsklauseln unabdingbar.

Max Stein
leitet als Partner den Bereich International Litigation und Arbitration bei Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP in Frankfurt. Er berät Unternehmen und Staaten in komplexen nationalen und internationalen Streitigkeiten sowie Schiedsverfahren, insbesondere in den Bereichen Post-M&A, Investitionsschutz, Kapitalmarkt und Kartellschadensersatz.

Paul Zschunke
ist Associate im Bereich International Litigation und Arbitration bei Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP in Frankfurt und berät Mandanten in komplexen nationalen und internationalen Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Seine Tätigkeit umfasst ein breites Spektrum an Mandaten, darunter gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten und Investitionsschutz.
Die Autoren danken Tom Hauschild für seine tatkräftige Unerstützung bei diesem Beitrag.

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